EuGH setzt Zahlungsfrist
In seinem Urteil vom 25. Juni 2015 zur Nachbauregelung (Az.: C-242/14) hatte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Frage zu befassen, wann ein Landwirt die so genannte Nachbaugebühr bezahlen muss: Kann er sie jederzeit, also zum Beispiel auch erst nach Aufforderung durch den Sortenschutzinhaber oder die diesen vertretende Saatgut Treuhand, bezahlen, oder hat er die Gebühr spätestens bis zu einem Stichtag zu bezahlen?
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