Zuschuss zu Liquiditätshilfe kommt
Nach Meldungen des Deutschen Bauernverbandes wird die Eilverordnung zum nationalen Liquiditätshilfeprogramm noch diese Woche in Kraft treten (bis Redaktionsschluss noch nicht erfolgt, siehe auch BWagrar 46, S. 12). Geplant ist ein Zuschuss zu einem zur Liquiditätssicherung aufgenommenen Darlehen. Antragsstelle für den Zuschuss ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
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