So melden Tierhalter an den Schlachthof
Die Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs ist in der Verordnung „Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung", Tier-LMHV, geregelt. Zur Übermittlung aller wichtigen Informationen an den Schlachthof gibt es für Tierhalter eine überarbeitete Mustererklärung.
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