Der Gewinn wird auf drei Jahre verteilt
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor dem Jahreswechsel die neue steuerliche Gewinnglättungsvorschrift verabschiedet. Die neue Gesetzesregelung soll befristet bis zum Jahr 2022 eine Glättung marktbedingter Gewinnschwankungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben jeweils für drei zusammenhängende Jahre ermöglichen.
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