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BWW Digital Artikel BWW Digital Artikel Recht für Winterdienstleister

Schnee räumen

Veröffentlicht am
In den kommenden Wochen sind viele Landwirte beim Schnee räumen im Einsatz. Die Maschinenringe empfehlen ihren Winterdienstleistern eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung abzuschließen. „Die Auftraggeber verlangen, dass die Dienstleister eine Haftpflichtversicherung vorweisen", sagt Andreas Bauhofer vom Maschinenring Württembergisches Allgäu e.V.. Landwirte, die im Winterdienst unterwegs sind, sollten dies bei ihrer Haftpflichtversicherung melden. Wichtig ist: Wer für andere Schnee räumt, muss im gewerblichen Bereich KFZ-Steuern abführen. Er darf den Räumdienst demnach eigentlich nicht mehr mit dem grünen Kennzeichen durchführen beziehungsweise muss ihn je nach Auftraggeber bei der Gemeindeverwaltung oder beim örtlichen...
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