Ab dem 2. Januar 2017 können Hausbanken Bürgschaften für Liquiditätssicherungsdarlehen an Milchviehbetriebe bei der Rentenbank beantragen. Die Bürgschaftsgewährung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Das Förderangebot des Bundes ist bis Ende 2018 befristet. | →Weitere Informationen unter www.bwagrar.de , Webcode: 5274870