Die Ladung muss oben bleiben
Beim Güterumschlag in der Landwirtschaft kommt man um das Thema Ladungssicherung nicht herum. Hierbei gemachte Fehler können viel Ärger, Kosten und juristische Konsequenzen nach sich ziehen.
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Die Rechtslage ist eindeutig, stellte Martin Vaupel von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bei einem BWagrar-Online-Seminar dar: Nach Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung sind die Ladung einschließlich der Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so zu verstauen, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und her rollen oder herabfallen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Im Klartext heißt das: „Die Ladung muss oben bleiben und zwar immer und überall, also auch auf Feld- und Wirtschaftswegen“, sagte Vaupel. Kommt es diesbezüglich zu Versäumnissen und Folgeschäden können Fahrer, Halter und der Verlader in die Haftung genommen werden....
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