Kampf gegen das Bürokratie-Monster
Landmaschinen sind, aufgrund ihrer Einsatzaufgaben, zum Teil breiter als die erlaubten drei Meter. Um auf öffentlichen Straßen zu fahren, braucht es eine Sondergenehmigung. Ein Weg, der mit viel und wiederkehrender Bürokratie verbunden ist.
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Landmaschinen, die breiter als drei Meter sind, benötigen in Baden-Württemberg aufwendige Sondergenehmigungen für die Nutzung öffentlicher Straßen. Die Maschinengemeinschaft Oberes Gäu GbR kritisiert die unnötige Bürokratie: Für ihre Arbeit in sieben Landkreisen müssen 34 Behörden Stellungnahmen abgeben, die Genehmigungsbescheide umfassen bis zu 38 Seiten statt früher 26 Seiten, und die Gebühren sind von 158 Euro auf 769,20 Euro pro Maschine gestiegen. Andere Bundesländer wie Bayern und Nordrhein-Westfalen handhaben das deutlich pragmatischer mit kürzeren Bescheiden und niedrigeren Gebühren.
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Das Zuckerrübenfeld ist geerntet und die Arbeit auf dem nächsten Schlag steht an. Um dorthin zu gelangen, müsste lediglich ein paar Meter auf einer kleinen Ortsverbindungsstraße gefahren werden. Aber daraus wird nichts. Denn der Weg führt in den Nachbarlandkreis und dafür braucht es eine weitere Sondergenehmigung für überbreite Fahrzeuge. Eigentlich sind die Grenzen in Europa gefallen. In Baden-Württemberg scheint dies allerdings noch nicht angekommen zu sein. Zumindest wenn es um den Einsatz überbreiter Landmaschinen geht. Allgemein beträgt die maximale Breite für Fahrzeuge, die im Straßenverkehr unterwegs sind, 2,55 Meter. Für die Landwirtschaft gibt es jedoch Ausnahmen, die für angehängte Geräte generell eine Außenbreite bis drei Meter...
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