Größer, breiter, schwerer – legal unterwegs
Um mit großen und breiten Fahrzeugen auf die Straße zu dürfen, müssen einige Auflagen eingehalten werden. Welche dies sind und wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie hier.
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Das Problem ist nicht neu: Landwirtschaftliche Maschinen, insbesondere die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen wie Häcksler, Mähdrescher, Rüben- und Kartoffelroder, werden größer, breiter, schwerer und länger. Zwangsläufig ist man mit diesen Fahrzeugen im Straßenverkehr unterwegs und die gesetzlichen Vorschriften können dabei schnell überschritten werden. Was ist zu tun, wenn Sie mit diesen Fahrzeugen legal am Straßenverkehr teilnehmen möchten? Gesetzliche Grenzen In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind in den Paragrafen 32 und 34 die maximalen Abmessungen und Gewichte für Fahrzeuge und Anhänger festgelegt. In der dargestellten Tabelle sind die für die Landwirtschaft wichtigsten Fahrzeugabmessungen aufgeführt. Bei den Längen-...
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