Nach der Biogasanlage nicht mehr keimfähig
Wasser-Kreuzkraut gehört zu den Giftpflanzen, die Nutztieren schaden können. Schon eine Pflanze auf zehn Quadratmeter kann das Mähgut für die Verfütterung unbrauchbar machen. Deshalb wird empfohlen, solche Aufwüchse über eine Biogasanlage zu entsorgen.
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