Für die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde am 22. Juli das Notifizierungsverfahren bei der EU eingeleitet. Wenn die Verordnung in Kraft tritt, wird für alle JGS-Anlagen (Einrichtungen zur Lagerung und Behandlung von Jauche, Gülle und Sickersäften) in Zukunft unter anderem eine Fachbetriebspflicht eingeführt, nach der nur noch Fachfirmen Baumaßnahmen durchführen dürfen. Zudem werden Leckageerkennungen gefordert. Neben all diesen Vorgaben, die auch bestehende Anlagen betreffen, müssen Biogasanlagen, die Substrate landwirtschaftlicher Herkunft einsetzen, zusätzlich die Umwallung der Anlagen sicherstellen und künftig eine Lagerkapazität von neun Monaten nachweisen. „Besonders die sich abzeichnende...