Neue Verordnung zwingt zu Investitionen
Die neue Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wird Verschärfungen für Silo- und Biogasanlagen bringen. Bei Letzteren ist vor allem der Nachweis von neun Monaten (drei Monate mehr) Lagerdauer für den Gärrest gravierend. Das heißt nicht zwangsläufig, dass neue Behälter gebaut werden müssen. Leistungsreduzierung, Substratwechsel, Gärrestseparierung und/oder -trocknung heißen die Alternativen.
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