BHV1: Ab 2009 Impfpflicht für Rinder in Rheinland-Pfalz
Ab Januar 2009 gilt für alle Rinderbestände in Rheinland-Pfalz, die nicht frei von BHV-1 sind, eine Impfpflicht. Die erste Grundimmunisierung muss bis spätestens 31. März 2009 vorgenommen werden, teilt das rheinische Landesuntersuchungsamt jetzt in einer Pressemitteilung mit. Geimpft werden muss so lange, bis kein BHV1-positives Rind mehr im Bestand ist. Von der Impfpflicht befreit sind Tierhalter, die ihren Bestand bis 31. März 2009 komplett auflösen und die Halter reiner Kälbermastbetriebe mit reiner Stallhaltung.
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Obwohl BHV1-Infektionen seit 2001 in Deutschland flächenhaft bekämpft wird, waren in Rheinland-Pfalz Ende 2007 erst 66 Prozent der Rinderbestände BHV1-frei. Im Bundesschnitt waren zu dieser Zeit bereits knapp 80 Prozent der Bestände ohne Befund. Einige Bundesländer kommen sogar schon auf über 90 Prozent.
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