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Düngeverordnung

Neuausweisung der Roten Gebiete

Am 31. Dezember 2020 trat die Verordnung der Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz von Gewässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete) in Kraft. Neu ausgewiesen wurden die eutrophierten Gebiete (Phosphatgebiete), die Nitratgebiete (Rote Gebiete) wurden überarbeitet. So ist die aktuelle Lage.

Veröffentlicht am
Werner-Gnann

Die nitratbelasteten und die eutrophierten Gebiete hat die Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlicher Raum Schwäbisch Gmünd (LEL) in interaktiven Karten dargestellt und veröffentlicht.

Dernach haben sich die Flächen der Nitratgebiete im Vergleich zur alten Regelung über die Roten Gebiete verkleinert. Die Schwerpunkte liegen laut der aktuellen Karte in folgenden Regionen/Kreisen:

  • Mannheim, Heidelberg und Karlsruhe
  • Tauberbischofsheim und Heibronn
  • Sigmaringen und Biberach

In Südbaden sind die Kreise Freiburg und Emmendingen Schwerpunktregionen.

Neu ist die Ausweisung der sogenannten Phosphatgebiete (eutrophierte Gebiete). Sie befinden sich hauptsächlich in den folgenden Regionen/Kreisen:

  • Heidelberg, Heilbronn und Ludwigsburg
  • Schwäbisch Hall, Künzelaus und Aalen

Für Südbaden sind Bereiche in den Kreisen Rottweil und Villingen-Schwenningen ausgewiesen.

Weitere Infos finden Sie auf der Webseite der LEL. Die Verordnung können Sie auf Landesrecht BW im Detail nachlesen.

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