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Nachbau von Saatgut

Bis zum 30. Juni 2017 melden

Bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres am 30. Juni können Landwirte ihre Nachbauerklärung für Herbst 2016/Frühjahr 2017 per Post oder online abgeben.

Veröffentlicht am
Pixabay.com

In den nächsten Tagen können die Landwirte mit ihren Unterlagen zur Nachbauerklärung per Post rechnen. Dann bleibt bis Ende Juni Zeit, die Dokumente einzureichen.

Unter stv-bonn.de können Erzeuger ihren Nachbau erklären, alternativ kann der Antrag per Post versendet werden. Alternativ lässt sich die Nachbaugeführ eigenhändig berechnen und überweisen, die Frist bis zum 30. Juni gilt aber unverändert.

Hintergrund

Nach dem Gesetz müssen Landwirte, die Saatgut bestimmter Arten selbst erzeugt und ausgesät haben, eine Nachbauentschädigung bezahlen. Versäumt jemand die Frist, hat das rechtliche und finanzielle Folgen.

Die Saatgut-Treuhandsverwaltungs GmbH setzt sich dafür ein, dass Züchter für ihre Arbeit bezahlt werden. „Ein fairer Saatgutmarkt ist wichtig, damit Landwirte  von leistungsstarken Sorten profitieren können“, erklärt STV-Geschäftsführer Dirk Otten.

 

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