Änderung der Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Anlage des Bescheides vom 24.02.2016 für SpinTor (Wirkstoff: Spinosad) gegen die Kirschessigfliege in Brombeere im Freiland und im Gewächshaus aufgehoben und durch eine neue Anlage ersetzt. Dadurch ist jetzt eine weitere Anwendung möglich. Im Freiland muss jedoch die neue Auflage NW706 beachtet werden.
SpinTor kann wie bisher nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf im Entwicklungsstadium BBCH 85 bis 87 mit 0,2 l/ha in maximal 1000 l Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden. Es sind jetzt maximal drei Anwendungen in einem Abstand von mindestens 7 Tagen möglich. Wartezeit: 3 Tage.
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