Für den Tiertransport gelten neue Bestimmungen
Wer künftig Tiere mit wirtschaftlichen Interessen über eine längere Strecke transportieren will, benötigt einen Befähigungsnachweis für Tiertransporte. Die neue Regelung gilt auch für Landwirte.
- Veröffentlicht am
Die Landwirtschaftskammer in Niedersachsen teilt jetzt in einer Pressemitteilung mit, dass wegen der EU-Verordnung Nr. 1/2005 ab dem 5. Januar 2008 auch Landwirte, Pferdewirte, Tierpfleger, Tierwirte oder Personen mit anderen anerkannten Berufsabschlüssen, für den Transport von landwirtschaftlichen Nutztieren (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde teilweise) über 65 km einen schriftlichen Befähigungsnachweis benötigen. Sie müssten dafür der Veterinärbehörde des Kreises nachweisen, dass sie über den Inhalt der Verordnung geschult worden seien und eine Prüfung abgelegt hätten. Der Befähigungsnachweis sei zukünftig immer dann notwendig und mitzuführen, wenn es sich um Transporte mit wirtschaftlichem Hintergrund handle, das heißt bei denen...
Sie haben ein BWagrar Print-Abo? Rabattiertes BWagrar Digital-Upgrade bestellen
Weiterlesen mit Digital-Abo...
BBZ Digital Probe-Abo
- Die Regionalausgabe BBZ als E-Paper 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe
- Alle BWW+ Inhalte auf bw-wochenblatt.de
- Aktuelle Marktdaten und Marktberichte
- Endet automatisch nach 4 Wochen
BW Wochenblatt Digital Upgrade
- Zugang zu allen digitalen Inhalten
- 2x wöchentlich erscheinender Newsletter
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
Aus der Branche
Bedienhilfen
Barrierefreiheit
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort �ndern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.




