Milch soll Kuhmilch bleiben
Verbraucher können sich nach geltendem Recht beim Milchkauf darauf verlassen, dass dieses Produkt von Kühen stammt.
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Bei Milch von anderen Säugetieren wie Ziegen oder Stuten müsse die Tierart zusätzlich angegeben werden, teilt der Deutsche Bauernverband auf seinen Internetseiten mit. Die Bezeichnung "Milch" sei durch die EU-weit geltende Bezeichnungsschutzverordnung geschützt und tierischen Produkten vorbehalten. Ausnahmen seien nur unter eng gefassten Voraussetzungen möglich. Der Begriff "Sojamilch" gehöre nicht zu den Ausnahmen, so dass eine derartige Produktbezeichnung für Sojagetränke unzulässig sei. Beim Einkauf einer Milchtüte könne es also keine Verbrauchertäuschung oder Verwechslungen mit pflanzlichen Sojaerzeugnissen geben. Der Deutsche Bauernverband (DBV) spricht sich gegen eine Ausweitung des Begriffs "Milch" auf Sojagetränke aus. In jüngster...
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