Ab 16. Januar dürfen Zwischenfrüchte eingearbeitet werden
Zwischenfrüchte und Untersaaten, die im Jahr 2015 als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) angerechnet wurden, können ab dem 16. Januar 2016 eingearbeitet werden.
Aufgrund des milden Winters und des vermehrten Anbaus von Zwischenfruchtmischungen, welche in manchen Landesteilen sehr üppige Aufwüchse bilden, können wir pauschal keine Einarbeitungstechnik empfehlen. Sie sollten daher jeweils vor Ort entscheiden, welche Methode am sinnvollsten ist. Dennoch sollten Sie einige Punkte beachten:
- Bei hohem Biomasseanteil möglichst frühzeitig mittels Mulchgerät oder Messerwalze zerkleinern, um eine ausreichende Verrottung (Bodenkontakt) zu gewährleisten.
- Wasserschutzgebiete: Einarbeitung so spät wie möglich. Generell haben die weitergehenden Vorschriften und Termine (strengere Termine in Problem- und Sanierungsgebieten) der SchALVO Vorrang.
- Zerkleinern und Einarbeiten nur bei tragfähigem Boden, um Verdichtungsschäden zu vermeiden, am besten also bei leichtem Frost oder abgetrocknetem Boden. Fahren Sie nicht auf wassergesättigtem Boden.
- Einarbeitungstechnik ist abhängig vom Anteil der Biomasse. Wir empfehlen, für eine rasche Zersetzung die Zwischenfrüchte vorher abzumulchen oder zu walzen (Messerwalze). Gelingt im abgetrockneten oder leicht gefrorenen Bestand am besten.
- Bei abgefrorenen Beständen kann eine Einarbeitung mit Scheibenegge oder Grubber ausreichen. Bei winterharten Begrünungen ist eine Pflugfurche oft die bessere Variante.
- Die zu erwartende Mineralisation (N-Lieferung) der Begrünung sollten Sie bei anschließender Düngeberechnung berücksichtigen.
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