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Chloridazon: Nicht in Wasserschutzgebieten

In früh gesäten Zuckerrüben stehen die ersten Nachauflaufbehandlungen gegen keimende Unkräuter und Ungräser an. Notwendige Maßnahmen sind an dem vorhandenen Unkrautbesatz auszurichten. Geeignete Mittel und Spritzfolgen sind im Merkblatt Pflanzenproduktion 2015 in den Tabellen 44 und 45 auf den Seiten 53 und 54 zusammengestellt.
Wegen des Eintrages von Abbauprodukten des Wirkstoffes Chloridazon ins Grundwasser wird die Anwendung von Mitteln mit diesem Wirkstoff (Betoxon 65 WDG, Terlin DF, Pyramin WG, Terlin WG, Rebell und Rebell Ultra) nicht mehr empfohlen. In Wasserschutzgebieten (Normal- bzw. ogL.-, Problem- und Sanierungsgebieten) ist auf deren Einsatz zu verzichten.
Im vergangenen Jahr konnten in Baden-Württemberg auf mehreren Flächen in Wasserschutzgebieten Anwendungen des Wirkstoffes Chloridazon nachgewiesen werden. In Wasserschutzgebieten und Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen in Nordrhein-Westfalen wurden Rückstände des nicht relevanten Abbauproduktes von Chloridazon oberhalb des relevanten Leitwertes bestimmt. Aus Gründen des vorsorgenden Trinkwasserschutzes hat deshalb das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Anwendung von chloridazonhaltigen Mittel in diesen Gebieten untersagt.
Damit es nicht aufgrund einer zunehmenden Belastung des Grundwassers zu einem Verbot des Wirkstoffes Chloridazon kommt, sollte die Vereinbarung zum Schutz des Grundwassers unbedingt eingehalten werden.

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