Ohne Ausweis kein Tiertransport durch die EU
Ab 2008 benötigen Personen, die Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde zu einem wirtschaftlichen Zweck über 65 Kilometer transportieren, einen EU-konformen Befähigungsnachweis. Bis Ende 2007 können bestehende Befähigungsnachweise oder Bestätigungen der Landwirtschaftskammer nach dem bisherigen "Tiertransportgesetz Strasse" umgeschrieben werden, berichtet der österreichische Pressedienst Aiz. Die Befähigungsnachweise müssten bescheinigen, dass die Person Tier haltender Landwirt beziehungsweise auf dem Betrieb beschäftigt ist. Andernfalls sei ab 2008 ein entsprechender Ausbildungskurs mit anschliessender Prüfung zu absolvieren, um den Befähigungsnachweis zu erhalten.
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