Neues Gesetz in der Mache
Verständnis für die EU, das Tiergesundheitsrecht zu vereinfachen, bekundete Prof. Dr. Hans-Joachim Bätza auf der Jahrestagung der Verarbeitungsbetriebe Tierischer Nebenprodukte Ende September in Dresden. Er zweifelte aber, ob die beabsichtigte Vereinfachung gelingen werde.
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Er begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der EU, die zahlreichen Einzelregelungen im Tierseuchenrecht zu einer Verordnung des Tiergesundheitsrechts zusammenzufassen. Allerdings sei auch festzustellen, dass der bereits unter vier Ratspräsidentschaften diskutierte Entwurf mit rund 270 Artikeln und vom Parlament angekündigten etwa 360 Änderungsanträgen nicht unbedingt übersichtlicher werden müsse als das bisherige auf Einzelrechtsakte verteilte Recht. Bätza erläuterte auch das seit 1. Mai 2014 geltende Tiergesundheitsrecht des Bundes, das das alte Tierseuchengesetz abgelöst habe. Man wolle mit dem neuen Gesetz die Vorbeugung verstärken und habe zu dem Zweck den Tierhaltern weitere Pflichten auferlegt, um den Ein- und Austrag von Tierseuchen auf...
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