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Finanzierung ist verfassungskonform

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat diese Woche eine Verfassungsbeschwerden gegen Abgaben, die Winzer und Kellereien zur Finanzierung des Deutschen Weinfonds leisten, sowie gegen eine landesrechtliche Abgabe zur Förderung des rheinland-pfälzischen Weines zurückgewiesen.

Veröffentlicht am
Damit bestätigt das Bundesverfassungsgericht, dass die betreffenden Regelungen den finanzverfassungsrechtlichen Anforderungen an die Erhebung von Sonderabgaben mit Finanzierungszweck genügen. Nach Auffassung des Gerichts ist eine zentrale Absatzförderung im Bereich der Weinwirtschaft aufgrund der besonderen Gegebenheiten in diesem Sektor unverändert gerechtfertigt. Außerdem sei die Erfüllung der Aufgabe, die Qualität und den Ruf des deutschen Weins insgesamt zu verbessern, für die deutsche Weinwirtschaft besonders bedeutsam und ihr insgesamt evident nützlich. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt begrüßt diese Entscheidung, mit der die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vertretene Rechtsauffassung bestätigt...
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