Schwarzwald-Baar-Kreis ist Blauzungen-Sperrgebiet
Wegen weiterer amtlicher Feststellungen der Blauzungenkrankheit in den Landkreisen Emmendingen, Ortenaukreis sowie im Landkreis Rottweil wird der gesamte Schwarzwald-Baar-Kreis zum Sperrgebiet erklärt. Die bereits erlassene Allgemeinverfügung wird entsprechend ergänzt und umgehend in den Tageszeitungen veröffentlicht.
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Damit gelten erweiterte Beschränkungen bezüglich dem Transport von Rindern und Schafen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis. Um über die Beschränkungen zu informieren, hat das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis ein Merkblatt erstellt. Das Merkblatt, sowie eventuell erforderliche Tierhaltererklärungen können unter der Telefonnummer 07721/913-5050 angefordert oder im Internet unter www.lrasbk.de heruntergeladen werden. Dort kann auch die Allgemeinverfügung in ihrem gesamten Wortlaut mit der ausführlichen Begründung nachgelesen werden.
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