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Schwarzwald-Baar-Kreis ist Blauzungen-Sperrgebiet

Wegen weiterer amtlicher Feststellungen der Blauzungenkrankheit in den Landkreisen Emmendingen, Ortenaukreis sowie im Landkreis Rottweil wird der gesamte Schwarzwald-Baar-Kreis zum Sperrgebiet erklärt. Die bereits erlassene Allgemeinverfügung wird entsprechend ergänzt und umgehend in den Tageszeitungen veröffentlicht.

Veröffentlicht am
Damit gelten erweiterte Beschränkungen bezüglich dem Transport von Rindern und Schafen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis. Um über die Beschränkungen zu informieren, hat das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis ein Merkblatt erstellt. Das Merkblatt, sowie eventuell erforderliche Tierhaltererklärungen können unter der Telefonnummer 07721/913-5050 angefordert oder im Internet unter www.lrasbk.de heruntergeladen werden. Dort kann auch die Allgemeinverfügung in ihrem gesamten Wortlaut mit der ausführlichen Begründung nachgelesen werden.
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