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Blauzungenkrankheit weiter auf dem Vormarsch

In Schleswig-Holstein gibt es einen dritten Fall der so genannten Blauzungenkrankheit. Das teilt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume mit. Nach Feststellung einer Infektion bei einem Schaf in Wakendorf (Kreis Segeberg) muss ein neues Gefährdungsgebiet eingerichtet und müssen die schon bestehenden Beobachtungsgebiete in Schleswig-Holstein ergänzt werden.

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Auch für das neue Gefährdungsgebiet gilt: Es wird um den betroffenen Betrieb ein 20 Kilometer-Radius gebildet, aus dem heraus ein grundsätzliches Verbringungsverbot für Wiederkäuer besteht. Erst durch den labordiagnostischen Nachweis ihrer Freiheit vom Krankheitserreger können Rinder und Schafe nach einer Karenzfrist aus dem Sperrgebiet in die angrenzende Zone gelangen. Im Beobachtungsgebiet (umliegender 150 Kilometer-Radius, restlicher Landesbereich Schleswig-Holsteins) gelten Verbringungsauflagen anderer Art: Hier gehaltene Rinder, Schafe und Ziegen sind unter anderem mit Insektiziden zu behandeln. Sie dürfen diesen Bereich, der mittlerweile fast alle Bundesländer betrifft, zudem nur untersucht verlassen.Durch das aktuelle Geschehen...
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