Die neue Viehverkehrsordnung startet
Die Ablöseverordnung der Viehverkehrsverordnung ist in Kraft getreten. Damit werden verschiedene Vorgaben der EU in nationales Recht umgesetzt. Die Viehverkehrsverordnung enthält Regeln rund um den Handel mit landwirtschaftlichen Nutztieren: von der Kennzeichnung über Aufzeichnungen und Bestandsregister bis hin zu Anforderungen für Viehhandelsunternehmen und Viehmärkte.
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Die neuen Regeln waren wegen des ängst überfälligen EU-Rechtes für die Kennzeichnung von Schafen und Ziegen notwendig geworden. So sind differenziertere Angaben auf den Ohrmarken erforderlich, mit denen eine Einzeltieridentifikation möglich ist. In Niedersachsen werden diese neue Ohrmarken bereits seit Ende 2005 ausgeliefert. Neu ist die Vorgabe beim Transport von Schafen und Ziegen ein Begleitpapier mitzugeben, in dem Angaben zum abgebenden und aufnehmenden Betrieb sowie zu den transportierten Tieren gemacht werden müssen. Dadurch wird der Handel mit Schafen und Ziegen transparenter. Für Rinder und Schweine werden diese Angaben bereits in einer Datenbank erfasst. Da die Datenbank für Rinder schon 2002 als voll betriebsfähig anerkannt...
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