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Niedersachsen verabschiedet Tierschutzleitlinie für Milchkühe

Für Schweine, Legehennen und Kälber gibt es Haltungsanforderungen, die in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festgelegt sind. Allerdings fehlten bisher, so das niedersächische Landwirtschaftsministerium, spezialgesetzliche Regelungen für die Milchkuhhaltung. Das Tierschutzgesetz fordere die angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung aller von Menschen gehaltenen Tiere.

Veröffentlicht am
Um die tierschutzfachlichen Anforderungen an die Haltung von Milchkühen zu konkretisieren, wurde vom niedersächsischen Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Wissenschaft, der Veterinärbehörden, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und des Tierschutzbeirates des Landes unter Federführung des Tierschutzdienstes einberufen. Diese hat in den vergangenen Monaten eine Tierschutzleitlinie erarbeitet. Die jetzt verabschiedete Tierschutzleitlinie wird Behörden und Tierhaltern bei der tierschutzfachlichen Beurteilung sowohl von Neu- und Umbauten als auch von bestehenden Rinderhaltungen Hilfestellung geben. Während für Neubauten tierschutzfachliche Mindestanforderungen zusammengestellt und darüber...
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