Kommt ein neues Fleischgesetz?
Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein neues Fleischgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf soll das bislang geltende Vieh- und Fleischgesetz ablösen. Ziel sei es, die Verwaltung zu verschlanken.
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Mit der Novelle sollen die bislang geltenden Bestimmungen für den Inhalt der Abrechnungen zwischen Schlachtbetrieb und dem Lieferanten der Schlachttiere vereinfacht werden. Bei den Abrechnungen handele es sich um einen Teil eines privaten Rechtsgeschäftes, dessen Ausgestaltung Sache des Staates sei, lautet die Begründung. Daneben sollen die Regeln für den Handel mit Schlachttieren auf Schlachtviehmärkten, über die Preismeldung auf den Fleischmärkten und die Marktverbände wegfallen. Das sei gerechtfertigt, weil die frühere Lebendvermarktung inzwischen fast vollständig von der Geschlachtetvermarktung abgelöst worden sei, so das Rinder und Schweine fast ausschließlich nach Schlachtgewicht und Handelsklasse abgerechnet würden, erklärt das...
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