Kalbfleisch: Nur noch von tatsächlich jungen Rindern
Unter der Bezeichnung Kalbfleisch darf in der Europäischen Union künftig nur noch Fleisch verkauft werden, das von Rindern mit maximal acht Monaten stammt. Darauf hat sich der Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) vor kurzem geeinigt.
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Fleisch von Rindern, die mehr als acht, und jünger als zwölf Monate alt sind, müssen künftig unter der Bezeichnung Jungrindfleisch vermarktet werden. Damit werde sichergestellt, dass Fleisch von Tieren, die mit Getreide und Raufutter statt mit Milch gefüttert worden sind, nicht mehr als Kalbfleisch verkauft werden. Kalbfleisch, das vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnung als geschützte Ursprungsbezeichung (g.U.) oder als geschützte geographische Angabe (g.g.A.) eingetragen wurde, bleibt davon unberührt. Auf dem Etikett muss angegeben werden, zu welcher Altersklasse das Tier zum Zeitpunkt seiner Schlachtung gehörte. Die amtierende deutsche EU-Ratspräsidentschaft will die Agrarminister bei einem Treffen am 11. und 12. Juni in Luxemburg...
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