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Zweiter BSE-Fall in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern wurde in kurzer Folge ein zweiter BSE-Fall festgestellt. Während zu Beginn des Monats das BSE-Agens bei einer verendeten Kuh nachgewiesen wurde, war nun eine Schlachtkuh betroffen. Damit wurde der insgesamt 14. Fall in Mecklenburg-Vorpommern beziehungsweise der 401. Fall bundesweit seit Start des TSE (Transmissible Spongiforme Enzephalopathie)-Überwachungsprogramms diagnostiziert.

Veröffentlicht am
Im Rahmen des Überwachungsprogramms werden alle über 30 Monate alten, gesund geschlachteten Rinder sowie alle über 24 Monate alten, not- und krankgeschlachteten beziehungsweise verendeten Rinder obligatorisch BSE-Schnelltests unterzogen. Das Geburtsdatum der Kuh am 21. Juli 1999 fällt erneut vor das Inkrafttreten des Verfütterungsverbotes von tierischem Eiweiß an Rinder. Die Kuh stamme aus einem Milchviehbestand und hatte fünf Kälber geboren. Sie sei ohne jegliche klinische Hinweise auf BSE in der vergangenen Woche geschlachtet worden, meldet das dortige Landwirtschaftsministerium. Derzeit liefen die epidemiologischen Ermittlungen, die auch die Bestimmung der so genannten Kohorte einschließen.
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