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BHV-1: Niedersachsen schreibt Impfungen vor

Im Kampf gegen die Rinderkrankheit BHV-1 (Bovine-Herpes-Virus-1-Infektion) gehen die Kreisverwaltungen in Niedersachsen seit Januar neue Wege: Alle Betriebe, die noch nicht den Status BHV-1-frei erreicht haben, müssen ihren gesamten Tierbestand regelmäßig impfen lassen. Das schreiben die neuen Vorschriften vor. Betroffen sind alle kontrollierten Impfbestände, alle Impfsanierungsbestände sowie alle sonstigen nicht BHV-1-freien Rinderhaltungen.

Veröffentlicht am
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Veterinärämter von der Pflicht zur Bestandsimpfung Ausnahmen zulassen: Dafür muss in einem vom Haustierarzt mit unterschriebenen Antrag überzeugend erklärt werden, wie die BHV-1-Freiheit in den nächsten drei Jahren erreicht werden soll. Das werde aber nur in Betrieben mit einer überschaubaren Anzahl von betroffenen Tieren, den so genannten BHV-1-Reagenten, möglich sein. Außerdem gibt es noch eine weitere neue Vorschrift für die niedersächischen Rinderhalter: Ab sofort, spätestens vom 15. April an, müssen die betroffenen Tiere mit einer roten Ohrmarke zusätzlich gekennzeichnet werden. Die Ohrmarken können bei den Veterinärämtern von den Tierhaltern oder Haustierärzten kostenlos abgeholt werden....
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