Schlachtkühe über QM-Milch in QS
Für Milchviehbetriebe, die ein QM-Milch-Audit bestanden haben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, für ihre Schlachtkühe die Lieferberechtigung ins QS-System zu erreichen.
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Voraussetzung für die Lieferfähigkeit von Schlachtkühen an QS-Schlachtbetriebe ist die Registrierung der Betriebe in der QS-Datenbank: Erst wenn die QM-Milch-Betriebe in der öffentlichen Suchabfrage der QS-Datenbank mit der Betriebsart „Milchviehhaltung/Schlachtkühe“ aufgeführt sind, kann die Vermarktung der Schlachtkühe aus Milchviehbeständen mit QM-Milch-Audit als QS-Tiere erfolgen. Die QS-Schlachtbetriebe sind verpflichtet, bei jeder Anlieferung in der QS-Datenbank die Lieferberechtigung des landwirtschaftlichen Be-triebes jeweils aktuell zu prüfen. Ohne Datenaustauschvereinbarung keine Registrierung Damit landwirtschaftliche Betriebe registriert werden können, ist zuvor die Unterzeichnung einer Datenaustauschvereinbarung...
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