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Neue Transportbestimmungen für Tiere

Seit vergangenem Freitag gelten in der EU neue Bestimmungen zum Schutz von Tieren bei Transporten. Durch die neue Verordnung werden vor allem die Ansprüche und Auflagen an die Transportfahrzeuge und -bedingungen verschärft. Fahrzeuge, mit denen Tiere acht oder mehr Stunden befördert werden, müssen künftig nachgerüstet und amtlich zugelassen werden, teilt die EU-Kommission mit.

Veröffentlicht am
Neufahrzeuge müssen ab sofort mit einem satellitengestützten Navigationssystem ausgestattet sein. Dadurch sollen die EU-Vorschriften für die Fahrt- und Ruhezeiten besser kontrolliert werden. Bereits zugelassene Straßenfahrzeuge müssen spätestens 2009 entsprechend nachgerüstet werden. Durch weitere neue Technik soll außerdem ein günstigeres Mikroklima für die Tiere gewährleistet werden. Darüber hinaus wurden die Tränkungsbestimmungen verschärft. Für die Fahrer und Betreuer ist fortan die Teilnahme an Schulungen vorgeschrieben und ab 2008 müssen sie eine Zulassung für den Umgang mit Tieren besitzen. Die Verantwortungskette wird über den Transportunternehmer hinaus auf Händler, Fahrer und sonstige während der Beförderung intervenierende...
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