Blauzungen-Monitoring verankert
Um die Blauzungenkrankheit einzudämmen, sind in Deutschland nun die gesetzlichen Grundlagen für die Bekämpfungsmaßnahmen geschaffen worden. Der Bundesrat veränderte bei seiner Sitzung am vorvergangenen Freitag eine ursprünglich bis zum 22. Februar befristete Eilverordnung zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit in eine dauerhafte Regelung.
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Festgelegt ist in der Verordnung, was im Seuchenfall zu tun ist. Zugleich wird das von der EU-Kommission eingeforderte Monitoring-Programm rechtlich verankert.In Nordrhein-Westfalen ist die Einteilung der Landesfläche 2000 Quadratkilometer große in Planquadrate vorgesehen. Dort soll eine bestimmte Zahl an Höfen untersucht werden. Gleichzeitig bemühen sich deutsch Experten darum, Erleichterungen für die von der Blauzungenkrankheit betroffenen Betriebe in Brüssel genehmigt zu bekommen. Während die Höfe beim Ausbruch der Krankheit bisher komplett gesperrrt wurden, werden sie nun so behandelt wie Betriebe, die in der 20 Kilometer-Überwachungszone liegen. Dort dürfen Tiere unter bestimmten Bedingungen transportiert werden. Für diese Praxis ist...
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