BSE-Gefahr gebannt?
Als der britische Landwirtschaftsminister 1996 eingestanden hatte, dass die Rinderseuche BSE ein Risiko für die Menschen sein könnte, hat es den Verbrauchern derart den Appetit auf Rindfleisch verschlagen, dass die Politik entschieden reagieren musste: Neben dem Exportverbot für "british beef" wurde ein Ausfuhrverbot für lebende Rinder verhängt. 1997 trat die EU-Verordnung zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern in Kraft, die 1999 in Deutschland mit der Änderung der Viehverkehrsordnung umgesetzt worden ist.
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Mit dem Herkunftsnachweis kann der Weg des Bratenstücks von der Ladentheke bis zum Geburtsort des Tieres zurückverfolgt werden. Rinder sind seitdem mit individuellen Ohrmarken und Pass ausgerüstet - jede Tierbewegung muss gemeldet werden. Als am 26. November 2000 dennoch die erste BSE-Erkrankung bei einem deutschen Rind bestätigt wurde, kollabierte der Rindfleischmarkt. Die systematische Suche begann: Jedes Schlachttier über 24 Monate wird seitdem auf Prionen untersucht, jedes verendete und notgeschlachtete Rind ebenfalls. Risikomaterialien wurden grundsätzlich aus der Nahrungskette verbannt, müssen vom Schlachtkörper entfernt und vernichtet werden. Separatorenfleisch darf nicht mehr in die Wurst, Tiermehl nicht mehr ins Futter. Außerdem...
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