Ministerrat billigt TSE-Verordnung
Mit mehreren Monaten Verspätung tritt die überarbeitete EU-Verordnung für die TSE-Bekämpfung nun doch noch in Kraft. Der EU-Ministerrat hat die neue Fassung vergangene Woche gebilligt. Jetzt muss nur noch das Europäische Parlament zustimmen. Mitte Dezember wollen die Europaparlamentarier abstimmen. 20 Tage später gilt die Verordnung.
- Veröffentlicht am
Eigentlich sollten die TSE-Vorschriften schon vor der Sommerpause verabschiedet sein. Doch es kam anders. Der fachliche Teil der Verordnung bleibt unverändert. Das heißt: Das EU-Verfütterungsverbot von Tiermehl an Wiederkäuer bleibt. Für junge Wiederkäuer lässt die EU Fischmehl zu. Voraussetzung: Für die Überwachung gibt es Analysemethoden. Schweine- und Geflügelproteine können an Nichtwiederkäuer verfüttert werden. Die Proteine der einzelnen Tierarten müssen unterschieden werden können. Zudem kann die EU-Kommission für "zufällige und technisch unvermeidbare Verunreinigungen von Tierfutter mit unbedeutenden Mengen tierischer Proteine" - so der Gesetzestext - ein Toleranzniveau festlegen. Die Altersgrenzen für BSE-Tests bleiben. Gesunde...
Sie haben ein BWagrar Print-Abo? Rabattiertes BWagrar Digital-Upgrade bestellen
Weiterlesen mit Digital-Abo...
BBZ Digital Probe-Abo
- Die Regionalausgabe BBZ als E-Paper 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe
- Alle BWW+ Inhalte auf bw-wochenblatt.de
- Aktuelle Marktdaten und Marktberichte
- Endet automatisch nach 4 Wochen
BW Wochenblatt Digital Upgrade
- Zugang zu allen digitalen Inhalten
- 2x wöchentlich erscheinender Newsletter
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
Aus der Branche
Bedienhilfen
Barrierefreiheit
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort �ndern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.





