Klauenbäder – was ist erlaubt?
Nach wie vor besteht bei vielen Landwirten Rechtsunsicherheit, was die Anwendung von Klauenbädern in der Rinderhaltung angeht. Seit im Frühjahr 2006 eine Strafanzeige gegen 30 Landwirte deutschlandweit Schlagzeilen machte, gibt es hitzige Diskussionen. Die Rinderhalter hatten damals Klauenbäder mit Kupfersulfat und Formaldehyd verwendet, ohne dass diese vom Tierarzt verschrieben worden waren.
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Erkrankungen der Klauen und Gliedmaßen stehen aktuell an dritter Stelle bei den Abgangsursachen der Tiere. Eine wirksame Vorbeuge und Behandlung sind daher überaus wichtig. Dabei sollte sich kein Landwirt juristisch auf Glatteis begeben müssen, weshalb gleich zwei DLG-Gremien im Sommer letzten Jahres einen Leitfaden ausgearbeitet haben, der zeigt, was wann erlaubt ist – oder auch nicht. Ein besonderes Problem besteht darin, dass in Deutschland bisher kein Klauenbad als Arzneimittel zugelassen ist. Bäder, die zur Behandlung oder auch zur Vorbeugung angewendet werden sollen, benötigen aber eine solche Zulassung, andernfalls verstößt der Anwender gegen geltendes Recht und muss einen Bußgeldbescheid fürchten. Lediglich im Einzelfall, bei...
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