Rinderbestände werden in Zukunft über HIT-Daten ermittelt
Die Rinderbestände in Deutschland sollen in Zukunft über die Nutzung von Daten aus dem zentralen Herkunftssicherungs- und Informationssystems füt Tiere (HIT) erfasst werden. Der Deutsche Bundestag stimmte am vergangenen Freitag in zweiter und dritter Lesung ohne Aussprache den dazu notwendigen rechtlichen Vorkehrungen mit der Bildung entsprechender Änderungen des Agrarstatistikgesetzes sowie des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes zu.
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Das neue Erhebungsverfahren soll nach den jüngsten Angaben der Bundesregierung erstmals im November 2007 zur Anwendung kommen. Befragungen der landwirtschaftlichen Betriebe zu den Rinderbeständen würden damit überflüssig, hob das Bundeslandwirtschaftsministerium in der Gesetzesbegründung hervor. Für die gemäß EU-Recht erforderliche Unterscheidung der weiblichen Rinder nach ihrem Nutzungszweck - zum Beispiel Milchkühe oder andere Kühe - wird bezüglich der abgekalbten Tiere besonders die betriebliche Produktionsrichtung der Rinderhalter - reiner Milchkuh- oder reiner Mutterkuhbetrieb - als zusätzliche Hilfsgröße in der HIT-Datenbank eingerichtet. Dazu wird außerdem die Angabe der Rasse herangezogen, die bereits der Viehverkehrsverordnung...
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