EU-Aktionsplan: Anbindehaltung bleibt vorerst
Den "Aktionsplan zum Schutz und Wohlbefinden der Tiere", den die EU-Kommission vorgelegt hat, enthält keine konkreten Anforderungen darüber, welche Tierschutznormen die Landwirte demnächst einhalten müssen.So lässt sich aus dem EU-Tierschutz-Aktionsplan nicht herauslesen, dass darin die Abschaffung der Anbindehaltung von Milchkühen gefordert wird
- Veröffentlicht am
Der Aktionsplan sieht lediglich vor, eine "Kuhrichtlinie" zu erarbeiten. Sie soll auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und international anerkannten Leitlinien, wie den Empfehlungen des Europarates von 1988, basieren und neu konzipiert werden. Darin wird beispielsweise empfohlen, dass in einem Laufstall nicht mehr Kühe gehalten werden dürfen, als Liegeflächen für die Tiere vorhanden sind. Genauso soll der Einsatz von Elektroschockgeräten unterbleiben und das dauerhafte Hochbinden von Kuhschwänzen vermieden werden. Die Abschaffung der Anbindehaltung von Milchkühen ist in dem Tierschutz-Aktionsplan bisher nicht gefordert worden. Der Deutsche Bauernverband weist darauf hin, dass die "Kuhrichtlinie" nicht Bestandteil der...
Sie haben ein BWagrar Print-Abo? Rabattiertes BWagrar Digital-Upgrade bestellen
Weiterlesen mit Digital-Abo...
BBZ Digital Probe-Abo
- Die Regionalausgabe BBZ als E-Paper 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe
- Alle BWW+ Inhalte auf bw-wochenblatt.de
- Aktuelle Marktdaten und Marktberichte
- Endet automatisch nach 4 Wochen
BW Wochenblatt Digital Upgrade
- Zugang zu allen digitalen Inhalten
- 2x wöchentlich erscheinender Newsletter
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
Aus der Branche
Bedienhilfen
Barrierefreiheit
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort �ndern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.





