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Gestiegene Anforderungen an Futterharnstoff

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsorga­nisationen im Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft (ZDL) ein Merkblatt zum Einsatz von Futterharnstoff erstellt. Damit steht Landwirten ein Konzept zur Erfüllung der Anforderungen der Futtermittel-Hygieneverordnung zur Verfügung.

Veröffentlicht am
Die Futtermittel­hygiene-Verordnung (EG Nr. 183/2005) verpflichtet Landwirte, die Futtermittel-Zusatzstoffe oder Vormischungen nach Anhang II einsetzen, die Anforderungen eines HACCP-Konzeptes einzuhalten. Um diese Auflagen allen Verwendern von Harnstoff in der Rinderfütterung verständlich und deutlich zu machen, hat der ZDL ein Merkblatt entwickelt, dass nach Prüfung durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und den zuständigen Länderministerien nun auch die Akzeptanz der Kontrollbehörden findet. Das Merkblatt können Sie hier abrufen: www.bauernverband.de/mediaarchiv/grab_pic_chris.php
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