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Pflanzenschutz aktuell

Erweiterungen von Zulassungen nach Artikel 51 in Hanf, Senf, Mohn, Leindotter und Tabak

Die Zulassung von BEMYE (Wirkstoff: Clethodim) wurde vom BVL um mehrere Anwendungen im Freiland erweitert.
Veröffentlicht am
JONAS KLEIN

Die Zulassung von BEMYE (Wirkstoff: Clethodim) wurde vom BVL um folgende Anwendungen im Freiland erweitert: 

  • In Tabak darf BEMYE in den Stadien BBCH 12 bis 19 von Anfang Frühjahr bis Ende Sommer nach dem Auflaufen der Unkräuter (BBCH 12 bis 21) einmal mit einem Aufwand von 0,75 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist die Anwendungsbestimmung NT102-1 zu beachten.
  • In Hanf zur Faser- oder Samengewinnung darf BEMYE in den Stadien BBCH 12 bis 16 von Anfang Frühjahr bis Ende Sommer nach dem Auflaufen der Unkräuter (BBCH 12 bis 21) einmal mit einem Aufwand von 0,75 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist die Anwendungsbestimmung NT102-1 zu beachten.
  • In Senf-Arten, Mohn und Leindotter darf BEMYE in den Stadien BBCH 10 bis 31 von Anfang Frühjahr bis Ende Sommer nach dem Auflaufen der Unkräuter (BBCH 12 bis 21) einmal mit einem Aufwand von 0,5 l/ha in 200 bis 300 l Wasser/ha gespritzt werden. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist die Anwendungsbestimmung NT101-1 zu beachten.
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