Abo
Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Pflanzenschutz aktuell

Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Zako (Referenzmittel Bandur) widerrufen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 21. Juli 2023 die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Zako mit der GP-Nr. 034145-00/039 widerrufen.
Veröffentlicht am
Schäden durch Zako an Sonnenblumen.
Schäden durch Zako an Sonnenblumen.Hartmut Lindner, Pflanzenschutzdienst
Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Hintergrundinfo: In einer Zakoprobe (Chargennummer: 20230216) stellte das Labor des BVL fest, dass es sich nicht um das angegebene Parallelhandelsprodukt handelt, sondern um eine Fälschung. Der eigentliche Wirkstoff Aclonifen konnte nicht nachgewiesen werden, jedoch zwei andere herbizide Wirkstoffe, Atrazin und Metribuzin. Dadurch kam es beim Einsatz des Mittels in Baden-Württemberg zu Schäden an Sonnenblume.
Facebook Twitter Xing LinkedIn Whatsapp Telegram Facebook Messenger E-Mail
Link kopieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.