Teilwiderruf der Zulassung von Floramite 240 SC
Im Pflanzenschutzhinweis 27/2022 wurde mitgeteilt, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zum 30. Juni 2022 die Zulassung von Floramite 240 SC (Wirkstoff: Bifenazat) für die Anwendungen gegen Spinn- und Gallmilben in Erdbeere, Himbeere, Brombeere, Stachelbeere, Heidelbeere, Schwarze, Rote und Weiße Johannisbeere sowie Gurke, Zucchini, Aubergine, Tomate und Gemüsepaprika widerrufen hat.
In der Fachmeldung war darauf hingewiesen worden, dass die angegebenen Anwendungen ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr zulässig sind. Diese Meldung wurde jetzt korrigiert. In den genannten Anwendungsgebieten gelten eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Dezember 2022 und eine Aufbrauchfrist bis zum 31. Dezember 2023.
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