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Pflanzenschutz aktuell

Unkraut in Getreide- und Rapsstoppeln mechanisch bekämpfen

Gekeimte Unkräuter, Ausfallgetreide oder Ausfallraps sollten mechanisch durch eine flache Bodenbearbeitung bekämpft werden.
Veröffentlicht am

Gegenüber der Behandlung mit einem Herbizid hat diese Maßnahme den Vorteil, dass noch im Boden liegende Samen zum Keimen angeregt werden. So kann mit einer zweimaligen Bodenbearbeitung innerhalb von zwei bis drei Wochen nachhaltig der Samenvorrat im Oberboden verringert werden. Auf Standorten mit einem hohen Quecken- oder Windenbesatz sowie mit sehr schweren Böden bei ungünstiger Witterung, ist der Einsatz von Herbiziden von Vorteil.

Hinweise zur Anwendung von Herbiziden nach der Ernte und vor der Saat stehen im Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2022 in Tabelle 4 auf Seite 22.

Nur auf bestimmten Flächen ist Glyphosat erlaubt

Die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln ist in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Kern und Pflegezonen von Biosphärenreservaten verboten.

Auf allen anderen Flächen ist eine Anwendung nach der Ernte zur Stoppelbehandlung nur zulässig:

  • zur Bekämpfung von schwer bekämpfbaren Unkräutern wie Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Ampfer, Landwasserknöterich und Quecke auf den betroffenen Teilflächen, oder 
  • zur flächigen Bekämpfung von Unkräutern und Ausfallkulturen auf erosionsgefährdeten Ackerflächen (CCWasser1, CCWasser2 und CCWind).
     
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