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Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH

Nachbau schon gemeldet?

Am 30. Juni 2022 endet die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2021 / Frühjahr 2022, daran erinnert die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV). Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die STV die Landwirte, ihre Nachbauauskunft fristgerecht einzureichen. „Nachbaugebühren sind der Lohn der Züchterinnen und Züchter für die von ihnen geleistete Arbeit. Wer sie ihnen vorenthält, schwächt die Pflanzenzüchtung und schadet der eigenen Branche“, erklärt STV-Geschäftsführer Dirk Otten. Unter www.stv-bonn.de kann die Nachbauerklärung auch online eingereicht werden. Für Fragen und weitere Informationen zur Nachbauerklärung erreichen Landwirte das STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228 - 96 94 31 60.

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Ein Hafer-Saatkorn aus dem Nachbau im Boden.
Ein Hafer-Saatkorn aus dem Nachbau im Boden.Jonas Klein
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