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Pflanzenschutz aktuell

Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53 in Obst und Hopfen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Notfallzulassungen erteilt.
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat wieder zur Verwirrung des Johannisbeerglasflüglers in Johannis- und Stachelbeere das Pheromon Isonet Z (Wirkstoffe: (E,Z)-2,13-Octadecadien-1-ylacetat und (E,Z)-3,13- Octadecadien-1-ylacetat) vom 26. April bis zum 24. August 2022 für 120 Tage zugelassen. Ab Stadium BBCH 71 werden vor Beginn des Falterfluges und nach Warndienstaufruf 330 Dispenser/ha aufgehängt. Wartezeit: F.

Quassia MD (Wirkstoff: Quassin) ist wieder im ökologischen Hopfenanbau gegen die Hopfenblattlaus sowie im ökologischen Kern- und Steinobstanbau gegen Sägewespen für die Zeit vom 05. April bis zum 02. August 2022 für 120 Tage zugelassen.
In Hopfen kann das Mittel nach Ende des Blattlauszuflugs nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf mit 2,25 kg/ha in 800 bis 2200 l Wasser/ha gesprüht oder gestrichen werden. Maximal eine Behandlung ab 50 % der Gerüsthöhe erreicht bis Beginn der Blüte (BBCH 35 bis 61). Wartezeit: 60 Tage.

In Kern- und Steinobst kann nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf vor Schlupf der Larven mit 1,5 kg/ha in 1000 l Wasser/ha gesprüht werden. Maximal eine Behandlung ab etwa 40 % der Blüten geöffnet bis Blühende (BBCH 64 bis 69). Wartezeit: F.
 

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