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Pflanzenschutz aktuell

Anwendung von 1,4SIGHT wieder mit Benzin-Nebelgeräten zulässig

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Anwendungsbestimmung VA295 für 1,4Sight (Wirkstoff: 1,4-Dimethylnaphthalin) gestrichen und ein neue festgesetzt: Die Anwendung des Mittels mit verbrennungsmotorgetriebenen Heißnebelgeräten darf ausschließlich mit Geräten erfolgen, bei deren Aussetzen der Mittel-/Wirkstoffstrom automatisch unterbrochen wird (VA297). Die Anwendung von 1,4SIGHT ist somit wieder mit entsprechenden verbrennungsmotorgetriebenen Heißnebelgeräten zulässig. Die Grundsätze für die Nebelerzeugung sind zu beachten (https://belchim-agro.de/produkte/14-sight/). Während der Anwendung muss das Gerät vom Anwender stets beaufsichtigt werden.

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Beim Lagern von Kartoffeln wird 1,4SIGHT als Keimhemmer eingesetzt.
Beim Lagern von Kartoffeln wird 1,4SIGHT als Keimhemmer eingesetzt. JONAS KLEIN
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