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Startschuss für den FAKT-Vorantrag

Wer bei FAKT neu einsteigen, sein Engagement erweitern oder weitermachen will, muss jetzt einen FAKT-Vorantrag stellen. Das Vorantragsverfahren ist in dem Zeitraum vom 2. November 2020 bis zum 15. Dezember 2020 zur Bearbeitung geöffnet. Die Abgabe einer Papierfassung des FAKT-Vorantrags ist nicht notwendig. Der Vorantrag ist erforderlich, damit man 2021 im Rahmen des Gemeinsamen Antrags an den FAKT-Maßnahmen teilnehmen kann.

Der in FIONA bis einschließlich 15. Dezember 2020 um 24 Uhr abgeschlossene FAKT-Vorantrag gilt als fristgerecht eingegangen.

Zum Antrag geht es auf fiona.landbw.de nach dem Login mit der Registriernummer und Passwort.

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