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Garten- und Streuobstbesitzer zur Vorsicht gemahnt

Feuerbrandbefall gemeldet

Aktuell werden aus mehreren Gemeinden im Bodenseekreis Fälle von Feuerbrand gemeldet. Da die bakterielle Erkrankung eine große Bedrohung für den Erwerbsobstbau ist, bittet das Landwirtschaftsamt Gartenbesitzer und Besitzer von Obstanlagen darum, verstärkt auf Befallsmerkmale zu achten. Die Krankheit ist meldepflichtig.
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An Feuerbrand erkranken vor allem Apfel-, Birnen- und Quittenbäume in allen Wuchsformen, also vom Spindelbaum bis zum Hochstamm. Aber auch Felsenbirne, Feuerdorn, Glanzmispel, Mehlbeere, Weiß- und Rotdorn, Zierquitte, Zwergmispel und Wollmispel können betroffen sein. Die Pflanzen infizieren sich vor allem in ihrer Blütezeit, aber auch spätere Triebinfektionen sind möglich. Charakteristisch für die Krankheit ist die Welke und spätere Schwarzfärbung der Triebspitzen einschließlich der Blätter von den Blattadern beginnend. In Folge des Wassermangels können sich die befallenen Triebspitzen zudem krückstockartig krümmen.
 

Ausbreitung verhindern

Ein sich schnell ausbreitender und großflächiger Befall kann zu schwerwiegenden Schäden und Ernteausfällen in der Landwirtschaft führen. Um eine weitere Ausbreitung vor allem auf Erwerbsobstanlagen, aber auch auf schützenswerte Hochstammwiesen zu verhindern, bittet das Landwirtschaftsamt Bodenseekreis darum, private Kernobstbäume und andere Wirtspflanzen im Haus- und Kleingarten oder auf Obstwiesen zu überprüfen. Bei Verdachtsfällen und für Rückfragen steht das Landwirtschaftsamt Bodenseekreis zu den üblichen Dienstzeiten unter Telefon 07541 204-5800 oder E-Mail: landwirtschaftsamt@bodenseekreis.de gerne zur Verfügung. Im Gespräch  kann dann gemeinsam geklärt werden, welche Gegenmaßnahme sinnvoll ist.

Unterdessen weist das Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee im jüngsten Pflanzenschutz-Fax (2. Juni 2020) auf vereinzelten Feuerbrandbefall in Neuplanzungen und Junganlagen mit starker Blüte hin. Erwerbsobstbauern sollten ihre Anlagen auf Befall kontrollieren.

 

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