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Obstbau in der Schweiz

Hilfe für frostgeschädigte Betriebe

Nicht nur hierzulande, auch in der benachbarten Schweiz haben die Aprilfröste massive Schäden in Sonderkulturbetrieben hinterlassen. Stark betroffene Landwirtschaftsbetriebe erhalten nun auch dort eine Unterstützung und zwar aus dem fonssuisse mit Beiträge à fonds perdu.
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Der außergewöhnlich starke Frühlingsfrost hat große Schäden hinterlassen, die lokal sehr unterschiedlich sind. Fondssuisse hat nun entschieden, für die Frostschäden ienzutraten und damit eine Ausnahme zu den geltenden Beitragsbedingungen zu machen. Dabei sollen ergänzend zu Maßnahmen von Bund und Kantonen sowie den teilweise bestehenden Versicherungsmöglichkeiten stark betroffene Landwirtschaftsbetriebe als Härtefälle durch Fondssuisse mit à fonds perdu-Beiträgen zur Abfederung außergewöhnlicher Ertragsverluste unterstützt werden. Die Höhe der Entschädigung wird erst dann festgelegt, wenn die Schadensmeldungen aus der ganzen Schweiz bei Fondssuisse eingetroffen sind.

 

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